Allgemeine Geschäftsbedingungen FEWO Neuharlingersiel
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Es gelten die AGB des BGB und die allgemeinen Bedingungen des Beherbungsgewerbes. Davon
abweichend/ergänzend wird folgendes bestimmt .
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Der Gastaufnahmevertrag gilt zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen , wenn nach Buchungsbestätigung durch den Vermieter der festgelegte Betrag der Anzahlung
eingegangen ist . Der Vertragspartner handelt auch im Namen aller mitreisenden und im Vertrag bezeichneten Personen .
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Der Vermieter verpflichtet sich , die gebuchten Räumlichkeiten pünktlich und in einwandfreier Beschaffenheit dem Feriengast bereit zu stellen . Ist dies
nicht möglich , hat er gleichwertigen Ersatz zu stellen , sofern die Nichtbereitstellung nicht durch Schäden wie höhere Gewalt oder andere nicht durch den Vermieter zu beeinflussende
Geschehnisse verursacht wurde . In diesem Fall ist der Mietpreis abzügl. der Anzahlung zu erstatten .
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Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen , am Anreisetag kann die Wohnung ab 15.00 Uhr bezogen werden , wenn im Einzelfall nichts
abweichend vereinbart wurde . Beim Verlassen des Objektes ist immer der vollständige Verschlußzustand herzustellen .
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Der Gast verpflichtet sich , die ihn zur Nutzung anvertrauten Räumlichkeiten , Einrichtungen und Gegenstände zweckentsprechend und vereinbarungsgemäß zu
nutzen und pfleglichst zu behandeln . Während des Aufenthaltes eintretende Schäden sind , sofern die Haftung dem Vermieter obliegt , in einer angemessenen , zumutbaren und billigend
hinnehmbaren Zeit zu beseitigen . Schäden , die durch grobe Fahrlässigkeit , zweckentfremdeter Nutzung oder Vorsatz entstehen , sind durch den Verursacher zu beseitigen .
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Der Gast nutzt die vorhandenen Einrichtungen (z.B.Schwimmbad , Sauna , Wellnessbereich und Lifte) auf eigene Gefahr . Eine Haftung wird nicht übernommen
, wenn eine regelmäßige technische Überprüfung nachgewiesen werden kann .
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Die Nutzung der Außenbereiche hat so zu erfolgen , daß es zu keiner Belästigung oder Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke kommt
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Die gemieteten Räumlichkeiten stehen während des Aufenthaltes ausschließlich den angemeldeten Personen zur Verfügung , für die auch eine Anmeldung der
Kurverwaltung vorliegt . Unberechtigt beherbergte Personen haben eine sofortige entschädigungslose Kündigung des Vertrages zur Folge . Forderungen der Kurverwaltung bleiben davon unberührt
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Eine eigenmächtige Veränderung an , sowie Ab - oder Umbau von technischen Einrichtungen sind untersagt , die Aufwände bis und für die
Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes trägt der Mieter .
Lutz Trümmel