Allgemeine Geschäftsbedingungen FEWO Neuharlingersiel

  1. Es gelten die AGB des BGB und die allgemeinen Bedingungen des Beherbungsgewerbes. Davon abweichend/ergänzend wird folgendes bestimmt .  
  2. Der Gastaufnahmevertrag gilt zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen , wenn nach Buchungsbestätigung durch den Vermieter der festgelegte Betrag der Anzahlung eingegangen ist . Der Vertragspartner handelt auch im Namen aller mitreisenden und im Vertrag bezeichneten Personen .
  3. Der Vermieter verpflichtet sich , die gebuchten Räumlichkeiten pünktlich und in einwandfreier Beschaffenheit dem Feriengast bereit zu stellen . Ist dies nicht möglich , hat er gleichwertigen Ersatz zu stellen , sofern die Nichtbereitstellung nicht durch Schäden wie höhere Gewalt oder andere nicht durch den Vermieter zu beeinflussende Geschehnisse verursacht wurde . In diesem Fall ist der Mietpreis abzügl. der Anzahlung zu erstatten .
  4. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen , am Anreisetag kann die Wohnung ab 15.00 Uhr bezogen werden , wenn im Einzelfall nichts abweichend vereinbart wurde . Beim Verlassen des Objektes ist immer der vollständige Verschlußzustand herzustellen .
  5. Der Gast verpflichtet sich , die ihn zur Nutzung anvertrauten Räumlichkeiten , Einrichtungen und Gegenstände zweckentsprechend und vereinbarungsgemäß zu nutzen und pfleglichst zu behandeln . Während des Aufenthaltes eintretende Schäden sind , sofern die Haftung dem Vermieter obliegt , in einer angemessenen , zumutbaren und billigend hinnehmbaren Zeit zu beseitigen . Schäden , die durch grobe Fahrlässigkeit , zweckentfremdeter Nutzung oder Vorsatz entstehen , sind durch den Verursacher zu beseitigen .
  6. Der Gast nutzt die vorhandenen Einrichtungen (z.B.Schwimmbad , Sauna , Wellnessbereich und Lifte) auf eigene Gefahr . Eine Haftung wird nicht übernommen , wenn eine regelmäßige technische Überprüfung nachgewiesen werden kann .
  7. Die Nutzung der Außenbereiche hat so zu erfolgen , daß es zu keiner Belästigung oder Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke kommt .
  8. Die gemieteten Räumlichkeiten stehen während des Aufenthaltes ausschließlich den angemeldeten Personen zur Verfügung , für die auch eine Anmeldung der Kurverwaltung vorliegt . Unberechtigt beherbergte Personen haben eine sofortige entschädigungslose Kündigung des Vertrages zur Folge . Forderungen der Kurverwaltung bleiben davon unberührt .
  9. Eine eigenmächtige Veränderung an , sowie Ab - oder Umbau von technischen Einrichtungen sind untersagt , die Aufwände bis und für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes trägt der Mieter . 

Lutz Trümmel